Nach der Desinfektion werden Instrumente, die kritisch eingestuft sind, in Sterilgutverpackungen zur Lagerung vorbereitet. Bei diesen Verpackungen sind, wie so oft, die Herstellerangaben zu berücksichtigen. In der Regel geben die Hersteller 6 Monate Lagerfrist vor bis das unbenutzte Instrument erneut verpackt und sterilisiert werden muss.
Beim Einschweißprozess ist zu beachten, dass die vorgeschriebene Abstände zwischen dem Instrument und den Seitenrändern (mindestens 3 cm) eingehalten werden, die Beschriftung ordnungsgemäß erfolgt und die Verpackungen nicht aufreißen. In regelmäßigen Abständen sind Routineprüfungen wie Sealcheck oder Tintentest durchzuführen.
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