Nach der Richtlinie des Robert Koch-Instituts „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ sind bei tätigkeitsspezifischen Infektionsgefährdungen, z. B. durch Influenza, ggf. eine Impfung anzuraten und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen.