Bei bis zu 10 Mitarbeitern sind eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit erforderlich. Für männliche Beschäftigte wird zuzüglich ein Urinal empfohlen.
Bei 11 bis zu 25 Mitarbeitern müssen zwei Toiletten, bei 26 bis zu 50 Mitarbeitern drei Toiletten sowie jeweils eine Handwaschgelegenheit zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen, z. B. zur Gestaltung der Toilettenräume sind der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“ zu entnehmen.