Grundsätzlich reicht für die Pseudonymsierung die Patientennummer der Praxis-EDV aus. Für eine einfachere Zuordnung in der Kommunikation kann diese ggf. durch die Initialen des Patienten ergänzt werden.
Durch die Verpflichtung zur papierlosen Abrechnung mit der KZV seit 2012 wird für den Laborauftrag aus der Praxis-EDV automatisch eine pseudonymisierte Auftragsnummer errechnet. Der Algorithmus wurde damals von KZBV und dem Verband der Dentalsoftwareunternehmen (VDDS) vereinbart. Diese Auftragsnummer setzt sich u.a. aus einer eindeutigen Identifikation der Praxis und der Patientennummer zusammen.
Sie gehen dabei wie folgt vor:
- Die oben genannte Auftragsnummer (AN) wird von den Praxen auf den Laborauftrag übertragen.
Die Laborrechnung übernimmt diese AN, dadurch ist eine eindeutige Identifizierung von Praxis und Patient möglich. - Vom Labor kommt dann per Mail eine XML-Datei mit dem Inhalt der Rechnung, auf dem wieder die AN eingefügt ist.
- Die XML-Datei wird dann in die Praxis-EDV eingelesen; dadurch sind alle relevanten Informationen der Rechnung in Ihrem System und werden bei der Monatsabrechnung papierlos zur KZV geschickt. Auf der gedruckten Laborrechnung (für den Patienten) sind sowohl die AN als auch die Patientennummer angegeben.