Dies betrifft Hand- und Winkelstücke und Turbinen, die bei zahnärztlich-chirurgischen/oralchirurgischen Eingriffen mit anschließendem speicheldichten Wundverschluss eingesetzt werden. Gemäß der im Oktober 2012 in Kraft getretenen RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ sind diese Übertragungsinstrumente grundsätzlich maschinell aufzubereiten.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Reinigungs- und Desinfektionsgerät mit validierten Prozessen – Innen-, Außenreinigung und Desinfektion in einem Reinigungs- und Desinfektionsgerät mit erfolgter Prozessvalidierung: Die Hand- und Winkelstücke und Turbinen müssen innen vollständig von der Spülflotte durchströmt werden und sind daher an spezielle Adapter (Konnektoren) anzukoppeln. Anschließend erfolgt die verpackte Sterilisation im Autoklaven mit Prozessvalidierung.
- Kombinationsgeräte für die Reinigung, Pflege und Desinfektion: Für die Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten stehen Geräte zur Verfügung, die diese Aufbereitungsschritte in einem Gerät ermöglichen. Der Einsatz ist möglich, sofern Freigaben sowohl von den Herstellern der Hand- und Winkelstücke und Turbinen als auch vom Hersteller des Kombinationsgerätes vorliegen. Anschließend erfolgt die verpackte Sterilisation im Autoklaven mit Prozessvalidierung.
- Kombinationsgeräte für die Reinigung und Pflege: Für die Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten stehen Geräte zur Verfügung, die nur diese Aufbereitungsschritte in einem Gerät ermöglichen. Der Einsatz ist möglich, sofern Freigaben sowohl von den Herstellern der Hand- und Winkelstücke und Turbinen als auch vom Hersteller des Kombinationsgerätes vorliegen. Anschließend erfolgt zunächst die thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator. Danach erfolgt die verpackte Sterilisation im Autoklaven mit Prozessvalidierung.
- Die manuelle Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten kritisch B ist nach der RKI-Richtlinie möglich, wenn Zitate erbracht wurden. Nach Auffassung der Zahnärztekammer ist dieser Beweis durch die MAZI-Studie erbracht worden. Die Standardarbeitsanweisung ist beim Hersteller erhältlich.
Achtung: Die Behörden in Schleswig-Holstein erkennen dieses Verfahren derzeit nicht an.