Die Begehungen, an denen die Zahnärztekammer im Jahr 2015 teilnahm, dauerten je nach Aufsichtsperson, Anzahl der Behandlungsräume und Mängel im Durchschnitt drei Stunden.
Mittlerweile haben viele Zahnarztpraxen die Anforderungen weitgehend umgesetzt. In solchen Fällen überprüfen die Vertreter des Landesamtes stichprobenartig. Die Begehungen dauern dann nach Mitteilung der Praxen eine halbe bis eine Stunde.