Die Damen und Herren des Landesamtes schauen ganz genau, teilweise mit Lupe, jede Schublade und nahezu jedes Instrument nach möglichen Rückständen an. Zur Dokumentation werden häufig Fotos gemacht.
Achten Sie darauf, dass sich keine abgelaufenen Medizinprodukte (Medikamente, Nahtmaterial, Spritzen, Kanülen etc.) in den Schränken und Schubladen Ihrer Praxisräume befinden. Sollte dies bei der Begehung der Fall sein, wird der Einsatz am Patienten vermutet und als Verstoß gegen § 92 Strafvorschriften des Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz – MPDG) gewertet.