Die persönliche Schutzausrüstung des Personals dient dazu, Patienten und Angehörige des zahnärztlichen Teams vor Kontamination durch Aerosol und Tröpfchen, den direkten Kontakt mit Patienten bei der Behandlung, benutzte Materialien und Gegenstände sowie bei Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsarbeiten zu schützen.
Schutzkleidung ist erforderlich:
- Bei Behandlung von Patienten, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht. Die Schutzkleidung ist unmittelbar nach der Behandlung zu wechseln. In solchen Fällen empfiehlt es sich, Einmal-Schutzkleidung zu verwenden.
- Bei Tätigkeiten, bei denen damit zu rechnen ist, dass die Kleidung durchnässt wird. In solchen Fällen sind flüssigkeitsdichte Schürzen anzulegen.
- Bei offenen Verletzungen an den Unterarmen. In solchen Fällen ist langärmelige Schutzkleidung mit engem Armabschluss zu tragen.
- Bei zahntechnischen Arbeiten, bei denen eine Verschmutzung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Zur Schutzausrüstung gehören:
- Schutzkittel, Schürzen
- OP-Hauben
- Schutzhandschuhe
- Mund-Nasen-Schutz, OP-Masken Typ IIR, Atemschutz / FFP2- und FFP3-Masken
- Schutzbrillen und Schutzschilde
Ausführliche Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, siehe Kapitel 13.