Die persönliche Schutzausrüstung des Personals dient dazu, Patientinnen / Patienten und Angehörige des zahnärztlichen Teams vor Kontamination durch Aerosol und Tröpfchen, den direkten Kontakt mit Patientinnen / Patienten bei der Behandlung, benutzte Materialien und Gegenstände sowie bei Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsarbeiten zu schützen.
Schutzkleidung ist erforderlich:
- Bei Behandlung von Patientinnen / Patienten, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht. Die Schutzkleidung ist unmittelbar nach der Behandlung zu wechseln. In solchen Fällen empfiehlt es sich, Einmal-Schutzkleidung zu verwenden.
- Bei Tätigkeiten, bei denen damit zu rechnen ist, dass die Kleidung durchnässt wird. In solchen Fällen sind flüssigkeitsdichte Schürzen anzulegen.
- Bei offenen Verletzungen an den Unterarmen. In solchen Fällen ist langärmelige Schutzkleidung mit engem Armabschluss zu tragen.
- Bei zahntechnischen Arbeiten, bei denen eine Verschmutzung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Zur Schutzausrüstung gehören:
- Schutzkittel, Schürzen
- OP-Hauben
- Schutzhandschuhe
- Mund-Nasen-Schutz, OP-Masken Typ IIR, Atemschutz / FFP2- und FFP3-Masken
- Schutzbrillen und Schutzschilde
Ausführliche Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, siehe Kapitel 13.