Qualitätsmanagement

  • Zur Seite
    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Welcher Personalschutz ist erforderlich?

Die persönliche Schutzausrüstung des Personals dient dazu, Patientinnen / Patienten und Angehörige des zahnärztlichen Teams vor Kontamination durch Aerosol und Tröpfchen, den direkten Kontakt mit Patientinnen / Patienten bei der Behandlung, benutzte Materialien und Gegenstände sowie bei Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsarbeiten zu schützen.

Schutzkleidung ist erforderlich:

  • Bei Behandlung von Patientinnen / Patienten, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht. Die Schutzkleidung ist unmittelbar nach der Behandlung zu wechseln. In solchen Fällen empfiehlt es sich, Einmal-Schutzkleidung zu verwenden.
  • Bei Tätigkeiten, bei denen damit zu rechnen ist, dass die Kleidung durchnässt wird. In solchen Fällen sind flüssigkeitsdichte Schürzen anzulegen.
  • Bei offenen Verletzungen an den Unterarmen. In solchen Fällen ist langärmelige Schutzkleidung mit engem Armabschluss zu tragen.
  • Bei zahntechnischen Arbeiten, bei denen eine Verschmutzung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.

Zur Schutzausrüstung gehören:

  • Schutzkittel, Schürzen
  • OP-Hauben
  • Schutzhandschuhe
  • Mund-Nasen-Schutz, OP-Masken Typ IIR, Atemschutz / FFP2- und FFP3-Masken
  • Schutzbrillen und Schutzschilde

Ausführliche Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, siehe Kapitel 13.

Fragen zu

  • Datenschutz
  • Landes-, Gesundheitsamt & Co.
  • Infektionshygienische Überwachung, Beispiel Segeberg, Steinburg, Nordfriesland, Plön
  • Aufbereitung
  • Medizinprodukte
  • Steri, Thermo & Co.
  • Bauliche Anforderungen
  • Sachkenntnis der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Infektionsschutz (HIV, HBV, HCV, MRSA oder Tuberkulose)
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein · Impressum