Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Welche Vorteile hat die Pseudonymisierung der Patientendaten?

Die Pseudonymisierung hat folgende Vorteile:

  • Nach Art. 5 DSGVO Abs. 1 c müssen personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“). Mit diesem Verfahren wird dieser Datenschutzgrundsatz wirksam umgesetzt.
  • Ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ist nicht erforderlich.

Fragen zu

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