Einige Maßnahmen, die vormals empfohlen wurden, werden heute von Fachleuten als nicht erforderlich eingestuft. Zudem könnten sie von betroffenen Patienten als diskriminierend empfunden werden:
Als grundsätzlich „nicht erforderlich“ werden folgende Maßnahmen eingestuft:
- Behandlung nur am Ende der Sprechzeit / des Behandlungstages
- Behandlung in einem eigenen Behandlungsraum
- Tragen von zwei Paar Handschuhen bei Routineeingriffen
- Desinfektion aller Flächen im Behandlungsraum oder Wartezimmer
- Gesonderte Aufbereitung der bei der Behandlung eingesetzten Medizinprodukte
Wir empfehlen einen verantwortungsvollen und sensiblen Umgang mit den Informationen über Patienten. Nur wer als Patient sicher vor Ausgrenzung oder Ablehnung ist, wird den Anamnesebogen wahrheitsgetreu beantworten.