Einige Maßnahmen, die vormals empfohlen wurden, werden heute von Fachleuten als nicht erforderlich eingestuft. Zudem könnten sie von betroffenen Patientinnen/Patienten als diskriminierend empfunden werden:
Als grundsätzlich „nicht erforderlich“ werden folgende Maßnahmen eingestuft:
- Behandlung nur am Ende der Sprechzeit / des Behandlungstages
- Behandlung in einem eigenen Behandlungsraum
- Tragen von zwei Paar Handschuhen bei Routineeingriffen
- Desinfektion aller Flächen im Behandlungsraum oder Wartezimmer
- Gesonderte Aufbereitung der bei der Behandlung eingesetzten Medizinprodukte
Wir empfehlen einen verantwortungsvollen und sensiblen Umgang mit den Informationen über Patientinnen und Patienten. Nur wer als Patientin/Patient sicher vor Ausgrenzung oder Ablehnung ist, wird den Anamnesebogen wahrheitsgetreu beantworten.