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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Welche Maßnahmen sind bei der Behandlung von MRSA-Patienten einzuhalten?

Multiresistente Erreger (MRE) sind Bakterien, die durch ihre Antibiotikaresistenz die Therapie von diversen Infektionen erschweren. Auch wenn MRE nicht zu den häufigen Erregern von Infektionen nach zahnärztlichen Behandlungen zählen, da sie nur in Ausnahmefällen die Mundhöhle kolonisieren, können sie die Therapie von odontogenen Infektionen komplizieren. Der bekannteste Vertreter ist der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA). Auch weitere multiresistente Erreger wie Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) sowie multiresistente gramnegative Stäbchenbakterien (3MRGN, 4MRGN) gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Durch das Fehlen von spezifischen Risikofaktoren und das Vorhandensein einer normalen Körperflora besteht für das Personal der Zahnarztpraxis in der Regel keine besondere Infektionsgefahr durch MRE.

Bei Patienten, die mit MRE besiedelt sind, sind keine über die Basishygiene hinausgehenden Hygiene­maßnahmen (vgl. Beitrag „Behandlung von Patienten mit HIV, HBV oder HCV“ und  DAHZ-Hygieneleitfaden, Kapitel 04/„Mundhöhlen-Antiseptik, Antibiotikaprophylaxe und Umgang mit mulitresistenten Erregern“) notwendig.

Antiseptische Mundspülungen vor der Behandlung (Chlorhexidin, Octenidin) werden empfohlen.

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