Bei der Behandlung von HIV-, HBV- oder HCV-Patienten besteht nur ein Infektionsrisiko, wenn Viren in ausreichender Menge in den Körper gelangen oder durch Blutspritzer mit offenen Wunden oder Schleimhäuten in Berührung kommen. Deshalb sind neben den Standardmaßnahmen keine besonderen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich.
Es besteht eine generelle Behandlungspflicht dieser Patienten. Die Versorgung von infizierten Patienten darf angesichts des heutigen Hygienestandards einer Zahnarztpraxis nicht als unzumutbar abgelehnt werden; so kann beispielsweise eine Infektion des Behandlungsteams durch geeignete Schutz- und Hygienemaßnahmen ausgeschlossen werden. Merke: Alle Patientinnen und Patienten so behandeln, als ob sie infektiös wären.
Folgende Standardmaßnahmen der Basishygiene sind einzuhalten:
- Anamnese
Vor der Behandlung sorgfältig und differenziert durchführen, um infektionsrelevante Risiken zu erfassen und abzuschätzen
- Händehygiene
- Sichtbar saubere Hände und Fingernägel; kurze, mit der Fingerkuppe abschließende Fingernägel ohne Nagellack, keine künstlichen Fingernägel
- Keine Ringe, Uhren, Piercings oder andere Schmuckgegenstände an Händen und Unterarmen
- Hygienische Händedesinfektion mit Alkohol basiertem, begrenzt viruzidem (wirksam gegen behüllte Viren) Händedesinfektionsmittel mit Nachweis der Wirksamkeit, VAH-Zertifizierung[1] zur Händedesinfektion
- Persönliche Schutzausrüstung
Nicht-sterile Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille/-schild, ggf. Schutzkittel, wenn mit Verspritzen oder Versprühen von Blut, Sekreten oder Exkreten zu rechnen ist - Sachgerechte Aufbereitung
Reinigung, Desinfektion und ggf. Sterilisation der bei der Behandlung eingesetzten Medizinprodukte gemäß Einstufung in die Risikoklassen (unkritisch, semikritisch A/B und kritisch A/B) nach RKI-Empfehlung und entsprechender Umsetzung im Hygieneplan - Flächendesinfektion
Desinfektion der Oberflächen in der Patientenumgebung nach der Behandlung mit begrenzt viruzidem (wirksam gegen behüllte Viren) Flächendesinfektionsmittel mit Nachweis der Wirksamkeit, VAH-Zertifizierung1 zur Flächendesinfektion
- Entsorgung von Abfällen
- Kontaminierte Abfälle aus der Behandlung über den Hausmüll entsorgen.
- Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente (Nadeln, Kanülen, etc.) unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen sammeln.
[1] VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.)