Die Angaben zu den sicherheitstechnischen Kontrollen sind in der Bedienungsanleitung des medizinischen Gerätes aufgeführt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Art sowie die Frist für die Prüfung festzulegen. Unterstützung finden Sie in dem Merkblatt Prüfung elektrischer Geräte in Zahnarztpraxen.