Der betriebliche Datenschutzbeauftragten (bDSB) steht als Ansprechperson für alle Fragen des Datenschutzes zur Verfügung und berät und überwacht den Praxisbetreiber, der für die Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich ist. Für die Beschäftigten ist der bDSB Ansprechpartner in Datenschutzfragen.
Der bDSB muss für seine Tätigkeit die notwendige Fachkenntnis in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit besitzen. Die Fachkunde umfasst sowohl das allgemeine Grundwissen, das jeder bDSB aufweisen muss, als auch betriebsspezifische Kenntnisse.
Der Arbeitgeber hat dem Bestellten eine angemessene Einarbeitung und Weiterbildung in diesem Fachgebiet (z. B. durch den Bezug einer Fachzeitschrift, den Erwerb von Fachliteratur und den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen) zu ermöglichen. Hierzu gibt es z. B. bei der Zahnärztekammer oder beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) entsprechende Lehrgänge.
Weitere Informationen finden Sie in der ULD-Broschüre „Datenschutzbeauftragte“ über diesen Link.