Qualitätsmanagement

  • Zur Seite
    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Welche Anforderungen werden an die Druckluft in Zahnarztpraxen gestellt?

In der Länderarbeitsgruppe Medizinprodukte (AGMP) wird bei der Klassifizierung von Medizinprodukten zwischen Luft als „Arzneimittel“ und Luft als „Zubehör“ unterschieden. In Krankenhäusern wird medizinische Druckluft nach dem deutschen bzw. europäischen Arzneibuch (DAB bzw. EAB) verwendet, z. B. um Patienten zu beatmen. Die hierfür erforderlichen Anlagen gehen weit über das hinaus, was in einer Zahnarztpraxis erforderlich ist.

In der Zahnmedizin wird Luft als „Zubehör“ eingesetzt. Die höchste Anforderung in der Zahnmedizin nach der AGMP ist die Trocknung des Zahnes bei der Adhäsivtechnik. Die dafür verwendete Druckluft muss trocken, ölfrei und gefiltert sein und wird auch als „medizinische Druckluft“ bezeichnet. Genau diese Anforderung erfüllen die üblichen Dentalkompressoren. Die Luft aus Dentalkompressoren kann auch benutzt werden, um Medizinprodukte nach der manuellen Aufbereitung zu trocknen, wenn dies nicht mit einem fusselfreien Tuch erfolgt.

Fragen zu

  • Datenschutz
  • Landes-, Gesundheitsamt & Co.
  • Infektionshygienische Überwachung, Beispiel Segeberg, Steinburg, Nordfriesland, Plön
  • Aufbereitung
  • Medizinprodukte
  • Steri, Thermo & Co.
  • Bauliche Anforderungen
  • Sachkenntnis der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Infektionsschutz (HIV, HBV, HCV, MRSA oder Tuberkulose)
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein · Impressum