Die Aufbereitung ist die Behandlung von kontaminierten Medizinprodukten, bevor sie bei einem weiteren Patienten zum Einsatz gebracht werden können.
Bevor Medizinprodukte zur erneuten Verwendung aufbereitet werden dürfen, muss der für die Praxishygiene Verantwortliche (also: Zahnarzt / Zahnärztin) eine Risikobewertung vornehmen, nach der die in seiner Praxis verwendeten zahnärztlichen Instrumente als unkritisch, semikritisch A/B oder kritisch A/B einzustufen sind.
Die erforderlichen Aufbereitungsschritte sind:
• Unkritisch: Reinigung / Desinfektion
• Semikritisch: Reinigung und Desinfektion
• Kritisch: Reinigung, Desinfektion und anschließend verpackte Sterilisation