Die Aufbereitung ist die Behandlung von kontaminierten Medizinprodukten, bevor sie bei einer weiteren Patientin / einem weiteren Patienten zum Einsatz gebracht werden können.
Bevor Medizinprodukte zur erneuten Verwendung aufbereitet werden dürfen, muss die / der für die Praxishygiene Verantwortliche (also: Zahnärztin / Zahnarzt) eine Risikobewertung vornehmen, nach der die in ihrer / seiner Praxis verwendeten zahnärztlichen Instrumente als unkritisch, semikritisch A/B oder kritisch A/B einzustufen sind. Hinweise für die Risikobewertung sind in der Tabelle des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnheilkunde (DAHZ) zu finden. Klicken Sie hier.
Die erforderlichen Aufbereitungsschritte sind:
• Unkritisch: Reinigung / Desinfektion
• Semikritisch: Reinigung und Desinfektion
• Kritisch: Reinigung, Desinfektion und anschließend verpackte Sterilisation