Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Was versteht man unter „Aufbereitung“?

Die Aufbereitung ist die Behandlung von kontaminierten Medizinprodukten, bevor sie bei einer weiteren Patientin / einem weiteren Patienten zum Einsatz gebracht werden können.

Bevor Medizinprodukte zur erneuten Verwendung aufbereitet werden dürfen, muss die / der für die Praxishygiene Verantwortliche (also: Zahnärztin / Zahnarzt) eine Risikobewertung vornehmen, nach der die in ihrer / seiner Praxis verwendeten zahnärztlichen Instrumente als unkritisch, semikritisch A/B oder kritisch A/B einzustufen sind. Hinweise für die Risikobewertung sind in der Tabelle des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnheilkunde (DAHZ) zu finden. Klicken Sie hier.

Die erforderlichen Aufbereitungsschritte sind:
• Unkritisch: Reinigung / Desinfektion
• Semikritisch: Reinigung und Desinfektion
• Kritisch: Reinigung, Desinfektion und anschließend verpackte Sterilisation

Fragen zu

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  • Sachkenntnis der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter
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  • Infektionsschutz (HIV, HBV, HCV, MRSA oder Tuberkulose)
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