Eine Arbeitsanweisung soll den chronologischen Ablauf der einzelnen Arbeitsschritte wiedergeben, die nacheinander durchzuführen sind, um eine, von der durchführenden Person unabhängige, gleichbleibende Qualität der Aufbereitung der Medizinprodukte sicherzustellen.
Das beschriebene Verfahren muss ausreichend genau spezifiziert werden, das heißt die kritischen Verfahrensschritte müssen ausdrücklich benannt werden z. B. Konzentration einer Lösung, Angaben zum Ansetzen der erforderlichen Konzentration, verwendetes Programm des RDG oder Sterilisators.
Alle für die Zahnarztpraxis notwendigen Arbeitsanweisungen und eine Risikobewertung der Medizinprodukte sind im DAHZ/BZÄK-Musterhygieneplan enthalten.
Die Zahnärztekammer empfiehlt die Standardarbeitsanweisungen des DAHZ/BZÄK-Musterhygieneplan sorgfältig zu bearbeiten und dort die individuell, für die Praxis wichtigen Angaben in dem elektronischen Dokument am PC zu ergänzen. Wenn Adobe Reader XI auf dem PC installiert wurde, können weitere Texte eingepflegt werden. Angaben dazu finden Sie in dieser Arbeitsanweisung.