Amalgamabscheider müssen vor Inbetriebnahme und danach im Abstand von nicht länger als 5 Jahren durch einen zugelassenen Fachkundigen gemäß 2 Abs. 3 ZFVO für den Untersuchungsbereich Amalgamabscheider für Zahnärzte überprüft werden. Die Zahnärztekammer erinnert Sie einen Monat vor der fälligen Prüfung schriftlich und legt eine Liste der aktuell zugelassenen Fachkundigen bei. Bitte beachten Sie, dass nur die Prüfungen anerkannt werden, die von den in dieser Liste aufgeführten Fachkundigen durchgeführt werden . Die Formblätter 1 und 2 dienen der Anzeige und werden von der Zahnarztpraxis ausgefüllt, Formblatt 3 wird in zweifacher Form vom Techniker ausgefüllt. Ein Exemplar wird an die Zahnärztekammer gesandt, das zweite Exemplar wird dem Wartungsbuch beigefügt.