Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Was beinhaltet die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Unter­suchungen soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind bzw. der Beschäftigte diese nicht ablehnt. Ggf. werden Impfungen angeboten, wenn das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.

Der durchführende Arbeits- oder Betriebsmediziner kann sich nach den Berufsgenossen­schaftlichen Grundsätzen (G 42 bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, G 24 bei Feucht­arbeit, hautgefährdende Tätigkeit, G 37 bei Bildschirmarbeit) richten; eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Seite.

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