Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind bzw. der Beschäftigte diese nicht ablehnt. Ggf. werden Impfungen angeboten, wenn das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.
Der durchführende Arbeits- oder Betriebsmediziner kann sich nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G 42 bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, G 24 bei Feuchtarbeit, hautgefährdende Tätigkeit, G 37 bei Bildschirmarbeit) richten; eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
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