Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind bzw. die / der Beschäftigte diese nicht ablehnt. Gegebenenfalls werden Impfungen angeboten, wenn das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.
Mit der Vorsorge wird ein Arzt oder eine Ärztin beauftragt, der / die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt im Ermessen der durchführenden Arbeits- oder Betriebsmedizinerin / des durchführenden Arbeits- oder Betriebsmediziners auf der Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Zusätzlich stehen die Ende 2022 erschienenen „DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ zur Verfügung, die eine umfangreiche Zusammenstellung von Empfehlungen zu arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen darstellen und die „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ ersetzen.
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