Bei Medizinprodukten, die der Hersteller als Einmalprodukte ausgewiesen hat, ist keine Aufbereitung zugelassen.
Bei rotierenden oder oszillierenden Instrumenten für allgemeine, präventive, restaurative oder kieferorthopädische Behandlung, z. B. Bürsten oder Kelche für die Prophylaxebehandlung, ist die Verwendung von Einmalprodukten empfehlenswert. Wegen besonderer Schwierigkeiten bei der Aufbereitung sollte nach einer möglichen Kontamination mit Blut auf die Wiederverwendung verzichtet werden. Weitere Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden.
Bei bestimmten Medizinprodukten ist die Aufbereitung sehr aufwendig und ist ggf. als unwirtschaftlich einzustufen. Aus diesem Grunde ist die Verwendung von Einmalprodukten zu empfehlen, z. B. Extirpationsnadeln, chirurgische Sauger.