Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Sind die Begehungen gebührenpflichtig?

Nach dem Verwaltungskostengesetz wird für eine Begehung (Amtshandlung) eine Verwaltungsgebühr erhoben (Landesamt derzeit 250 – 300 Euro, Gesundheitsamt derzeit bis 390 Euro).

Wird darüber hinaus eine Untersagungsverfügung ausgesprochen, fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr (derzeit 250 Euro) an. Eine solche behördliche Anordnung kann z. B. für die Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B ergehen, wenn die geforderte maschinelle Aufbereitung in der Praxis nicht möglich ist.

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