Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Sind die Begehungen gebührenpflichtig?

Nach dem Verwaltungskostengesetz wird für eine Begehung (Amtshandlung) eine Verwaltungsgebühr erhoben (Landesamt derzeit 300 – 500 Euro, Gesundheitsamt derzeit bis 390 Euro).

Wird darüber hinaus eine Untersagungsverfügung ausgesprochen, fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr an. Eine solche behördliche Anordnung kann z. B. für die Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B ergehen, wenn die geforderte maschinelle Aufbereitung in der Praxis nicht möglich ist.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn ein Prozess nicht validiert wurde oder die Frist der Validierung nicht eingehalten wurde. Dies gilt auch für alle manuellen Aufbereitungsprozesse. Eine Ordnungswidrigkeit löst ein Bußgeld aus.

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