Der Anschluss der Behandlungseinheit an das öffentliche Trinkwassernetz muss nach der EN 1717 über eine Sicherungseinrichtung geführt werden, damit beim Rohrbruch mit anschließendem Unterdruck keine Keime aus der Behandlung von Patienten in die öffentliche Wasserleitung gelangen.
Sicherungseinrichtungen sind beispielsweise „freie Fallstrecken“, die in den meisten Dentaleinheiten vorhanden sind, aber auch Systemtrenner, die zwischen dem öffentlichen und privaten Wassernetz installiert wurden.
Weitere Informationen finden Sie in der Leitlinie „Hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten“.
Sollte Ihre ältere Dentaleinheit noch nicht über eine Sicherungseinheit verfügen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Dentaldepot beraten zu lassen.