Die Antiseptik dient dazu, Krankheitskeime durch antimikrobielle Maßnahmen zu hemmen bzw. zu vernichten. Sie wird an möglichen Eintrittspforten für Infektionserreger in den Körper wie
z. B. Haut, Schleimhaut und Wunden angewendet.
Der Einsatz von Antiseptika auf der Mundschleimhaut dient neben der mechanischen Mundreinigung dazu, die Keimbelastung im Speichel und auf der Mundschleimhaut zu reduzieren.
Vor einfachen invasiven Maßnahmen wird die Schleimhautantiseptik nicht als allgemein erforderlich angesehen, auch wenn es bei diesen Behandlungen zu Verletzungen der Schleimhaut kommen kann. Grund dafür ist eine wirksame natürliche Infektionsabwehr in der Mundhöhle.
Die Schleimhautantiseptik wird jedoch bei folgenden Anlässen empfohlen:
- vor zahnärztlicher Behandlung von Patienten mit einem erhöhten Infektionsrisiko (immungeschwächte Patienten, Patienten mit bekanntem Endokarditisrisiko oder alloplastischen Implantaten mit direktem Kontakt zum Blutkreislauf),
- vor umfangreichen chirurgischen Eingriffen mit anschließendem speicheldichten Wundverschluss (z.B. bei Implantationen, Transplantationen von Knochen oder Bindegewebe, Sinus-Lift-Operationen, Wurzelspitzenresektionen) ggf. auch vor Injektionen bei Patienten aus den vorgenannten Risikogruppen,
- als ergänzende Maßnahme bei fehlender mechanischer Zahnreinigung (Kieferimmobilisation, Patienten mit Handicap, hohes Alter).
Ausführliche Informationen finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden, Kapitel 4. Eine Muster-Arbeitsanweisung für die Mundhöhlenantiseptik ist im BZÄK / DAHZ-Hygieneplan enthalten.