Mitarbeiter ohne Ausbildung in einem Medizinalfachberuf dürfen keine Medizinprodukte aufbereiten (und freigeben), da ihnen die entsprechende Sachkenntnis fehlt.
Unter die Medizinprodukteaufbereitung fallen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Risikobewertung
- Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung
- Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit
- Pflege und Instandsetzung
- Funktionsprüfung
- Kennzeichnung
- Verpackung und Sterilisation
- dokumentierte Freigabe der Medizinprodukte zur Anwendung / Lagerung
Die Aufbereitung (und Freigabe) von Medizinprodukten ist erst dann möglich, wenn eine fachspezifische Fortbildung, z. B. in Anlehnung an die Fachkunde-Lehrgänge gemäß Qualifizierungsrichtlinie der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV) oder durch Fortbildungsangebote der Heilberufekammern, erfolgreich durchlaufen wurde (z. B. Fachkundelehrgang I der DGSV e. V. zur Technischen Sterilisationsassistentin / zum Technischen Sterilisationsassistenten).