Die grundlegenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zur Instrumentenaufbereitung wurden während der Ausbildung zum/zur Zahnarzthelfer/in und zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten erworben.
Wenn die Kenntnisse nicht dem aktuellen Stand entsprechen, sind sie durch Besuch geeigneter Fortbildungsveranstaltungen zu aktualisieren und zu ergänzen.
Der Praxisbetreiber kann diesen Mitarbeitern die aktuellen Anforderungen im Rahmen von Unterweisungen vermitteln. Die Kammer bietet regelmäßig Kurse „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ für das Praxisteam an.