Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Muss der Patient unterschreiben, dass er die Information über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erhalten hat (Datenschutzerklärung)?

Eine Unterschrift des Patienten kann, muss aber nicht zwingend eingeholt werden. Im letzteren Fall müssen Sie als Praxisinhaber allerdings nachweisen können, dass Sie Ihre Patienten über die Erhebung der personenbezogenen Daten informiert haben. Dies muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Erhebung der Daten geschehen.

Fragen zu

  • Datenschutz
  • Landes-, Gesundheitsamt & Co.
  • Infektionshygienische Überwachung, Beispiel Segeberg, Steinburg, Nordfriesland, Plön
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  • Steri, Thermo & Co.
  • Bauliche Anforderungen
  • Sachkenntnis der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter
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  • Infektionsschutz (HIV, HBV, HCV, MRSA oder Tuberkulose)
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