Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Müssen Sie die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten veröffentlichen?

Ja, folgende Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (mit Angabe einer eigenen E-Mail- Adresse) sind zu veröffentlichen (z. B. auf der Praxishomepage).

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  • Infektionsschutz (HIV, HBV, HCV, MRSA oder Tuberkulose)
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