Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Müssen Sie den Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde melden?

Ja, dies ist meldepflichtig gegenüber dem Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ULD, die Meldung können Sie über das auf Internetseite eingerichtete Meldeportal abgeben.

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