Ja, in Zahnarztpraxen müssen gesonderte Toiletten für die Beschäftigten und die Patienten zur Verfügung stehen – so wird es in der Technischen Regel biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 gefordert.
In älteren Praxen, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der TRBA 250 (März 2014) Bestandsschutz hatten, muss die oben genannte Forderung erst bei einer Neugestaltung oder wesentlichen Umgestaltung des Sanitärbereichs umgesetzt werden.