Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Müssen in der Zahnarztpraxis für Personal gesonderte Toilettenräume zur Verfügung stehen?

Ja, in Zahnarztpraxen müssen gesonderte Toiletten für die Beschäftigten und die Patienten zur Verfügung stehen – so wird es in der Technischen Regel biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 gefordert.

In älteren Praxen, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der TRBA 250 (März 2014) Bestandsschutz hatten, muss die oben genannte Forderung erst bei einer Neugestaltung oder wesentlichen Umgestaltung des Sanitärbereichs umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Bestandsschutz sind dem Beitrag „Barrierefreies Bauen – Anforderungen an die Zahnarztpraxis, Bestandsschutz“ zu entnehmen.

 

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