Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Mit welchen Begehungen muss eine Zahnarztpraxis rechnen?

  • Landesamt für soziale Dienste: Betrieb von Medizinprodukten (Sterilisator, Thermodesinfektor), Aufbereitung, Lagerung, Durchführung notwendiger Prüfungen, Dokumentation
  • Gesundheitsamt des Kreises, in dem die Praxis angesiedelt ist: Infektionsschutz – z. B. Personalhygiene, Wäscheaufbereitung, Wasser in Zahnarztpraxen
    Bisher sind flächendeckende, anlassunabhängige Begehungen in den Kreisen Ostholstein, Segeberg, Nordfriesland, Stormarn und in begrenztem Umfang in der Stadt Kiel bekannt.
  • Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord: Arbeitsschutz, BuS-Betreuung und Umsetzung in der Praxis
    Diese Begehungen finden seit vielen Jahren statt.
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Vertreter des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers überprüfen die Umsetzung des Arbeitsschutzes und die Vorgaben der Hygiene. Dies ist in Schleswig-Holstein bisher selten vorgekommen.

Fragen zu

  • Datenschutz
  • Landes-, Gesundheitsamt & Co.
  • Infektionshygienische Überwachung, Beispiel Segeberg, Steinburg, Nordfriesland, Plön
  • Aufbereitung
  • Medizinprodukte
  • Steri, Thermo & Co.
  • Bauliche Anforderungen
  • Sachkenntnis der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Infektionsschutz (HIV, HBV, HCV, MRSA oder Tuberkulose)
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