- Landesamt für soziale Dienste: Betrieb von Medizinprodukten (Sterilisator, Thermodesinfektor), Aufbereitung, Lagerung, Durchführung notwendiger Prüfungen, Dokumentation
- Gesundheitsamt des Kreises, in dem die Praxis angesiedelt ist: Infektionsschutz – z. B. Personalhygiene, Wäscheaufbereitung, Wasser in Zahnarztpraxen
Bisher sind flächendeckende, anlassunabhängige Begehungen lediglich in den Kreisen Ostholstein und Segeberg und in begrenztem Umfang in der Stadt Kiel bekannt. - Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord: Arbeitsschutz, BuS-Betreuung und Umsetzung in der Praxis
Diese Begehungen finden seit vielen Jahren statt. - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Vertreter des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers überprüfen die Umsetzung des Arbeitsschutzes und die Vorgaben der Hygiene. Dies ist in Schleswig-Holstein bisher selten vorgekommen.