Qualitätsmanagement

  • Zur Seite
    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Lagerung

Instrumente, Werkstoffe und Material sollen (steril oder unsteril- je nach Erfordernis) verpackt oder unverpackt in jedem Fall aber

staubgeschützt
sauber
trocken
bei Raumtemperatur gelagert werden.

Die Bedingungen werden bei der Aufbewahrung in geschlossenen Schubladen und Schränken eingehalten. Eine Rekontamination der Medizinprodukte nach der Aufbereitung muss bis zur Anwendung ausgeschlossen sein.

Die Lagerung ist auch in einem gesonderten Bereich im Aufbereitungsraum möglich. Sie soll nicht im unreinen Bereich erfolgen.

Aufbereitete Medizinprodukte, die steril zur Anwendung kommen, brauchen stets eine Verpackung. Die Lagerfrist beträgt sechs Monate. Danach ist das Sterilgut neu zu verpacken und zu sterilisieren.

Fragen zu

  • Datenschutz
  • Landes-, Gesundheitsamt & Co.
  • Infektionshygienische Überwachung, Beispiel Segeberg, Steinburg, Nordfriesland, Plön
  • Aufbereitung
  • Medizinprodukte
  • Steri, Thermo & Co.
  • Bauliche Anforderungen
  • Sachkenntnis der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Infektionsschutz (HIV, HBV, HCV, MRSA oder Tuberkulose)
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein · Impressum