Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Kann der Patient zu Beginn der Behandlung eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung unterschreiben, damit die Daten für alle evtl. auftretenden Fälle (z. B. Weiterbehandlung beim Kieferchirurgen, Kieferorthopäden, Anfertigung eines DVTs bei einem Kollegen) weitergeleitet werden können?

Nein, ein solches Verfahren ist nicht möglich. Es reicht nicht aus, wenn beim Abschluss eines Behandlungsvertrages pauschal für alle denkbaren Fälle der Datenweitergabe eine vorweggenommene Einwilligungserklärung des Patienten eingeholt wird.

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