Nein, ein solches Verfahren ist nicht möglich. Es reicht nicht aus, wenn beim Abschluss eines Behandlungsvertrages pauschal für alle denkbaren Fälle der Datenweitergabe eine vorweggenommene Einwilligungserklärung des Patienten eingeholt wird.
Nein, ein solches Verfahren ist nicht möglich. Es reicht nicht aus, wenn beim Abschluss eines Behandlungsvertrages pauschal für alle denkbaren Fälle der Datenweitergabe eine vorweggenommene Einwilligungserklärung des Patienten eingeholt wird.