Die Forderung nach einem gesonderten Raum für die Aufbereitung ist abhängig von der Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte, die aufbereitet werden müssen:
Medizinprodukte semikritisch A und kritisch A:
Eigener Bereich mit Zonentrennung in unrein – rein – Lagerung (zeitliche Trennung möglich)
Medizinprodukte semikritisch B und kritisch B (z. B. Hand- und Winkelstücke):
Bestehende Einrichtungen: Möglichst eigener Aufbereitungsraum* mit Bereichstrennung in unrein – rein – Lagerung
Bei Neu-, Zu- und Umbauten: Verpflichtung zu eigenem Aufbereitungsraum mit Bereichstrennung in unrein – rein – Lagerung
Weitere Informationen sind der KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ zu entnehmen.
* Ein Raum kann in verschiedene Bereiche untergliedert werden und ein Bereich wiederum in unterschiedliche Zonen.