Ja, das ist es tatsächlich. Der Begriff der „Revalidierung“ beinhaltet, dass die Einzelschritte der Erstvalidierung (IQ,OQ,PQ) nach einem bestimmten Zeitraum ein weiteres Mal durchgeführt wird. Da jedoch nur der Teil der Leistungsqualifikation erneut überprüft wird, sollte man künftig nur noch von „erneuter Leistungsqualifikation“ sprechen, um den Zahnarztpraxen unnötige Verwirrungen zu ersparen.