Die Verantwortung für die fachgerechte Aufbereitung liegt beim Praxisinhaber, Praxisbetreiber.
Dieser kann die einzelnen Aufgaben, z. B. Aufbereitung, an einzelne Mitarbeiter delegieren. Dabei kann es sinnvoll sein, eine Hygienebeauftragte zu benennen, die das Hygienemanagement in Absprache mit dem Verantwortlichen koordiniert. Dies ist z. B. in größeren Praxen vorstellbar, in denen in mehreren Schichten gearbeitet wird.