Die Anforderungen aus Medizinprodukte- und Infektionsschutzrecht werden in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt; die Unterschiede sind teilweise erheblich.
Wenn ein Beratungsunternehmen, welches auch in anderen Bundesländern tätig ist, eine Schulung durchführt, können sich die Angaben der Referentinnen und Referenten von den Vorgaben im eigenen Bundesland unterscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Beratung durch kommerzielle Unternehmen (Dentaldepots oder Industrievertreter) nicht zu dem gewünschten Erfolg führt.