Die Zahnärztekammer rät zur Verwendung des Musterhygieneplans der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ), der neben einem Desinfektionsplan alle für die Zahnarztpraxis notwendigen Arbeitsanweisungen umfasst und eine Risikobewertung der Medizinprodukte beinhaltet. Verwenden Sie bitte immer die aktuelle Fassung des BZÄK/DAHZ-Musterhygieneplans, die letzte Aktualisierung in der Praxis sollte nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Den Musterhygieneplan und eine Ausfüllanleitung sowie eine Arbeitsanweisung zur Bearbeitung des Hygieneplans mit Adobe Reader XI finden Sie im Internet unter www.dahz.org sowie auf der Website der Zahnärztekammer. Der Musterhygieneplan kann direkt am Bildschirm bearbeitet werden. Ausführliche Informationen zur Aufbereitung finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden.