Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Ist ein praxisbezogener Hygieneplan vorhanden?

Die Zahnärztekammer rät zur Verwendung des Musterhygieneplans der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ), der neben einem Desinfektionsplan alle für die Zahnarztpraxis notwendigen Arbeitsanweisungen umfasst und eine Risikobewertung der Medizinprodukte beinhaltet. Verwenden Sie bitte immer die aktuelle Fassung des BZÄK/DAHZ-Musterhygieneplans, die letzte Aktualisierung in der Praxis sollte nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Den Musterhygieneplan und eine Ausfüllanleitung sowie eine Arbeitsanweisung zur Bearbeitung des Hygieneplans mit Adobe Reader XI finden Sie im Internet unter www.dahz.org. Der Musterhygieneplan kann direkt am Bildschirm bearbeitet werden. Ausführliche Informationen zur Aufbereitung finden Sie im DAHZ-Hygieneleitfaden.

Der Hygieneplan der Praxis mit den standardisierten Arbeitsanweisungen muss für die Beschäftigten zur Einsichtnahme ausliegen, ausgehängt werden oder auf dem PC zur Verfügung stehen.

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