Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV) soll die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden.
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV) soll die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden.