Nach Auffassung der Zahnärztekammer sind Endoinstrumente aus Edelstahl (Handinstrumente) in die Risikoklasse kritisch A einzustufen. Dies steht in Übereinstimmung mit den RKI-Richtlinien und dem DAHZ-Hygieneleitfaden.
Nach der KRINKO-BfArM-Empfehlung 2012 „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ erfolgt die Einstufung nach kritisch B – erhöhte Anforderungen für die Aufbereitung – nur für die Medizinprodukte, bei denen die Effektivität der Reinigung nicht durch Inspektion unmittelbar beurteilbar ist (z. B. wegen langer, enger, insbesondere endständiger Lumina) oder die einen erhöhten Aufwand bei der technisch-funktionellen Prüfung erfordern oder deren Anwendungen oder Aufbereitungszyklen auf eine bestimmte Anzahl begrenzt sind.
Liegen diese Einschränkungen nicht vor, dürfen diese Instrumente vom Anwender daher in die Risikogruppe kritisch A eingestuft werden.
Bei Instrumenten aus Nickel-Titan ist die Zahl der Anwendungen begrenzt. Sie sind daher als kritisch B einzustufen.
Ist die Anzahl der maximal möglichen Aufbereitungen eines Instrumentes vom Hersteller festgelegt, besteht der erhöhte Aufwand in einer Kennzeichnung, aus der die Anzahl und Art der noch möglichen Anwendungen oder Aufbereitungen erkennbar ist.
Das Landesamt für soziale Dienste vertritt im Gegensatz dazu die Auffassung, alle Endoinstrumente seien als kritisch B einzustufen und deshalb maschinell aufzubereiten.
Gegen die Einstufung des Landesamtes und die damit verbundenen Forderungen an die Aufbereitung kann, z. B. im Fall einer Praxisbegehung, Widerspruch eingelegt werden. Die Kammer unterstützt die betroffenen Praxen.