Ist die Installation eines Handwaschbeckens ohne Überlauf in einer Zahnarztpraxis erforderlich?
Die Kommission für Krankenhaushygiene am Robert Koch-Institut (KRINKO) empfiehlt, bei einer Neueinrichtung oder wesentlichen Umgestaltung eines Handwaschplatzes auf ein Handwaschbecken ohne Überlauf zu achten. Der Verzicht auf einen Überlauf im Waschbecken sei nicht nur hygienisch plausibel, sondern der kolonisierte Überlauf sei als Ursache einer Häufung von Serratia liquefaciens Infektionen identifiziert worden.
Die Begründung bezieht sich auf den Bereich des Krankenhauses, denn die KRINKO stützt ihre Empfehlung auf einen Artikel, in welchem die Autoren von der Verwendung von Waschbecken mit Überlauf in Krankenhäusern abraten. Hintergrund war eine schwere Erkrankung einer Patientin in Folge einer Vitamin-C-Infusion, die mit Serratia kontaminiert war. Als Herkunft des Erregers konnte ein Waschbecken-Überlauf ausgemacht werden.
Serratia liquefaciens Infektionen kommen eher in Bereich von Krankenhäusern vor und sind in Zahnarztpraxen unwahrscheinlich. Serratia gehört zu den Enterobakterien und siedelt sich bevorzugt in der Darmflora an. Der Keim ist vor allem ein Erreger von Infektionen, die während eines Krankenhausaufenthalts auftreten, sowie ein opportunistischer Erreger, der Personen mit geschwächtem Immunsystem befällt.
Vor diesem Hintergrund halten wir die Umrüstung bestehender Handwaschplätze für nicht erforderlich. Bei einer Neueinrichtung oder wesentlichen Umgestaltung von Handwaschplätzen wäre der KRINKO-Empfehlung nach einem ausreichend groß dimensionierten, tief ausgeformten Handwaschbecken ohne Überlauf zu folgen.
Rechtsgrundlage: KRINKO-Empfehlung (2016): Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens