Alternativ ist auch ein Zusatz auf dem Anamneseformular möglich, dass dem Patienten bei dem ersten Kontakt in der Praxis und bei der Anamnesewiederholung ausgehändigt und mit dem Formular vom Patienten unterschrieben wird.
Formulierungsvorschlag:
„Diese Angaben unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht und den Regelungen zum Datenschutz. Eine Erklärung zu Datenschutz nach Art. 13 DSGVO halten wir für Sie zur Einsicht und auf Wunsch auch zur Mitnahme bereit.“
ggf. mit dem Zusatz „und auf unserer Internetseite“.