Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet mit der dokumentierten Freigabe zur erneuten Anwendung oder Lagerung, wenn die während der Aufbereitung ermittelten Prozessparameter mit den jeweiligen Vorgaben übereingestimmt haben. Die Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten A/B und kritischen Medizinprodukten A/B muss nachvollziehbar dokumentiert werden (z. B. Tagesabschlussdokumentation). Die Aufzeichnungen müssen gemäß KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ in Anlehnung an die Medizinprodukte-Betreiberverordnung mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.