Qualitätsmanagement

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    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Speziell Kreis Nordfriesland: Anamnese

Bei der zahnärztlichen Behandlung besteht immer die Gefahr der mikrobiellen Kontamination und Infektion. Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehört deshalb unter anderem eine sorgfältige Anamnese vor der Behandlung, um die vom Patienten ausgehenden Infektions­risiken erfassbar und abschätzbar zu machen.

Die Anamnese ist zu dokumentieren. Muster-Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen stehen Ihnen im Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem (ZQMS) unter www.zqms.de sowie auf der Homepage der Zahnärztekammer zur Verfügung.

Die Anamneseerhebung ist in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Eine genaue Zeitvorgabe für die Aktualisierung der Angaben gibt es nicht. Wir empfehlen, die Anamnese spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Im Einzelfall, z. B. wenn größere Eingriffe vorgenommen werden sollen oder bei älteren Patienten kann es sinnvoll sein, die Anamnese eher zu aktualisieren.

 

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