Bei der zahnärztlichen Behandlung besteht immer die Gefahr der mikrobiellen Kontamination und Infektion. Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehört deshalb unter anderem eine sorgfältige Anamnese vor der Behandlung, um die vom Patienten ausgehenden Infektionsrisiken erfassbar und abschätzbar zu machen.
Die Anamnese ist zu dokumentieren. Muster-Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen stehen Ihnen im Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem (ZQMS) unter www.zqms.de sowie auf der Website der Bundeszahnärztekammer zur Verfügung.
Eine Zeitangabe für die Aktualisierung der Anamnese gibt es nicht. Sie ist im „unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang“ mit der Behandlung durchzuführen.
Im Einzelfall, z. B. wenn größere Eingriffe vorgenommen werden sollen oder bei älteren Patienten, sind die Regeln für die Behandlung von Risikopatienten zu beachten.